Grundschule Dehrn / Runkel

Wissenswertes

Beurlaubung
Wenn Kinder von der der Schule beurlaubt werden sollen, so muss dies rechtzeitig schriftlich von den Eltern beantragt werden. Der Wunsch muss begründet werden. Eine Beurlaubung kann nur in dringenden Fällen genehmigt werden.

Beurlaubungsgründe sind kirchliche Feiertage aller Konfessionen, Teilnahme an sportlichen Wettbewerben oder besonderen Veranstaltungen und selbstverständlich auch dann, wenn es in der Familie einen besonderen Anlass gibt.

Beachten Sie bitte bei Beurlaubung vor und nach den Ferien die Vorschrift, die das Hessische Schulgesetz vorschreibt:
"Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen oder nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin, dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin, der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen.“

Beurteilen im ersten Schuljahr
In der ersten Klasse gibt es grundsätzlich keine Noten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten daher am Ende des ersten Schuljahres kein Zeugnis mit Noten in den einzelnen Fächern, sondern einen ausführlichen schriftlichen Bericht. Es wird jedoch nicht auf mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise verzichtet. Vielmehr wollen wir die Fähigkeit, Leistungen zu erbringen, schrittweise aufbauen und fördern. In der Regel wollen Kinder, die etwas lernen, auch etwas leisten und eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Die Lehrerin oder der Lehrer ermöglicht jedem Kind die Erfahrung, dass es etwas leisten kann. Dadurch gewinnen die Kinder Selbstvertrauen, das sie leichter lernen lässt.

Bundesjugendspiele
Schulsportliche Wettbewerbe sind fester Bestandteil des Schulsports. Sie sollen bei den Kindern und Jugendlichen Freude und Spontaneität fördern, wesentliche Bewegungs- und Spielerfahrungen vermitteln und somit einen wichtigen Beitrag zu einer allgemeinen, motorischen und vielseitigen Ausbildung leisten.
Seit über 50 Jahren sind die Bundesjugendspiele ein fester Bestandteil an den Schulen in Deutschland. Die Anforderungen der Bundesjugendspiele sind durchschnittsbezogen und orientieren sich in den zur Auswahl stehenden Sportarten Leichtathletik, Gerätturnen und Schwimmen an breitensportlicher Grundausbildung. Bundesjugendspiele sollen den Kern von Schulsportfesten oder Schulsporttagen bilden. Besondere Klassenwertungen, zusätzliche Wettbewerbe oder Turniere, aber auch andere Spiel- und Bewegungsangebote können ein Bundesjugendspielfest abrunden. Solche Schulveranstaltungen sollten auch stets mit einer gemeinsamen Siegerehrung abschließen.
Die bei den Bundesjugendspielen erbrachten Leistungen sind für den Erwerb des Sportabzeichens anrechenbar.

Entschuldigung
Erkrankt Ihr Kind und muss dem Unterricht fernbleiben, benötigt die Lehrerin oder der Lehrer eine Entschuldigung. In Einzelfällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Wir bitten darum, dass Sie uns bereits vor dem Unterricht über die Krankheit und das Fernbleiben Ihres Kindes informieren: Tel.: 06431-71973 oder per Mail: poststelle@g.dehrn.schulverwaltung.hessen.de.

Erstkommunion 
Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen, haben an dem Montag, der auf den Sonntag  der Erstkommunion folgt, unterrichtsfrei. Die Eltern teilen der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den Termin der  Erstkommunion rechtzeitig mit.

Förderung Rechnen, Lesen und Rechtschreiben
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Sie sind individuell so zu fördern, dass die Schwierigkeiten so weit wie möglich überwunden werden können.

Jede Schule entwickelt ein schulbezogenes Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben sowie beim Rechnen auf der Grundlage von § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438) in der jeweiligen Fassung.

Die Unterstützung und Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist in der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) vom 18. Mai 2006 und der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 umfassend geregelt.

Frühstück
Ein Unterrichtsvormittag ist anstrengend. Da ist es wichtig, dass Ihr Kind das richtige Pausenbrot dabei hat. Eine Scheibe Vollkornbrot mit Butter und Käse oder Wurst, ein Salatblatt, Radieschen oder etwas Gurke, dazu ein Apfel oder anderes Obst ist gesünder als süßes Gebäck. Zucker bring zwar einen kurzfristigen Energieschub, er lässt Ihr Kind jedoch umso schneller müde und unkonzentriert werden. Sie brauchen Ihrem Kind auch kein Getränk mit in die Schule zu geben. In den Klassen steht Mineralwasser zur Verfügung. So kann auch keine Flüssigkeit im Ranzen auslaufen und die Bücher beschädigen.

Hausaufgaben
Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffedienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen. Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Hausaufgaben sollen so vorbereitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können.

Klassenarbeiten
Die Grundstufe ist als eine pädagogische Einheit aufzufassen, in der die Schülerinnen und Schüler allmählich an schriftliche Arbeiten gewöhnt und mit den Verfahrensweisen und den Methoden bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten vertraut gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass in besonderem Maße in der Grundstufe der individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers das Schwergewicht zukommt. Die bei den schriftlichen Leistungsnachweisen erbrachten Ergebnisse sollen im Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräch mit den Schülerinnen und Schülern erörtert werden. Diese Besprechung soll vor allem der Motivation der Schülerinnen und der Schüler dienen.

In der ersten Jahrgangsstufe werden Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben.

In der zweiten Jahrgangsstufe werden Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben. In den Fächern Deutsch und Mathematik sollen darüber hinaus bis zu je vier Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden.

In der dritten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten und in diesen Fächern und im Sachunterricht Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten geschrieben werden und zwar nicht mehr als je sechs Klassenarbeiten und nicht mehr als je drei Lernkontrollen.

In der vierten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik je sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zur Dauer einer Unterrichtsstunde und in diesen Fächern und im Sachunterricht nicht mehr als je vier Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu  30 Minuten geschrieben werden.

In der dritten und vierten Jahrgangsstufe sollen darüber hinaus zur individuellen Förderung ebenfalls Übungsarbeiten geschrieben werden.

Klassenarbeiten sollen rechtzeitig vorher angekündigt werden.

Unter einer Klassenarbeit ist ein Notenspiegel mit den Leistungen der Gesamtgruppe anzubringen.

Lernmittelfreiheit
Alle an der Schule eingeführten Schulbücher, die im Unterricht benötigt werden, erhalten die Schüler leihweise von der Schule. Im nächsten Schuljahr werden diese dann an die nächste Klasse weiter gegeben. Daher müssen die Schulbücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Wenn Schulbücher beschädigt werden und nicht mehr weitergegeben werden können, müssen Sie als Eltern diese ersetzen.
Hefte, Einbände, Malblöcke, Stifte und eventuell benötigte Arbeitshefte müssen selbst gekauft werden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer geben meist schon vor Beginn des Schuljahres eine Liste der im kommenden Schuljahr erforderlichen Schulsachen aus. Bitte sparen Sie nicht an Stiften und Heften. Billige Produkte sind in der Regel schlechtere Produkte. Schlechte  Stifte auf schlechtem Papier bringen oft auch bei größter Anstrengung des Kindes kein zufriedenstellendes Ergebnis.

Leseförderung 
Die Bedeutung des Lesenlernens ist in den letzten Jahren oft hervorgehoben worden. Schon in der Grundschule werden nicht nur Wörter und Sätze laut vorgelesen, sondern auch beim stillen Lesen wird gelernt, den tieferen Sinn und die Zusammenhänge von Informationen und Geschichten zu verstehen. Die Fähigkeit, Texte zu lesen und zu verstehen beeinflusst alle Bereiche des Lebens und ist auch in der Schule wichtig und notwendig für das Lernen in allen Unterrichtsfächern.

Je früher und umfassender Leselernprozesse dem individuellen Lernstand eines Kindes entsprechend gefördert werden, desto nachhaltiger wirken sich diese Maßnahmen auf die gesamte Lernentwicklung aus.

Auch an Grundschule in Dehrn werden vielfältige Maßnahmen zur Ausgestaltung des Leselernprozesses im ersten und zweiten Schuljahr ergriffen, um eine umfassende und solide Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. Über die Vermittlung der Lesefertigkeit und die gezielte, individuelle Förderung der Lesekompetenz der Kinder hinaus unterstützt die Schule durch weitere unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktionen die Freude am Lesen und bahnt eine stabile Lesemotivation an, z. B. durch

  • Durchführung von Vorlesestunden
  • Behandlung literarischer Texte aus der Kinder- und Jugendliteratur
  • Kennen lernen und Besuch von öffentlichen Bibliotheken
  • Schulbibliotheken und Klassenbüchereien
  • Lesenächte
  • Buchausstellungen
  • Autorenlesungen
  • Schülerwettbewerbe
  • Vorstellen von Lieblingsbüchern

Noten 
Grundlage für die Zeugnisnoten sind nicht nur die Ergebnisse der schriftlichen Leistungskontrollen, sondern alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Besondere Bedeutung kommt dabei der mündlichen Mitarbeit zu. Sie macht in den Hauptfächern die Hälfte der Note aus, in den Nebenfächern zwei Drittel. Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen rechtzeitig verbessern können, sollten ihnen die mündlichen Noten nicht nur unmittelbar vor den Zeugniskonferenzen, sondern mindestens noch einmal während des Schulhalbjahres mitgeteilt werden.

In den schriftlichen Leistungskontrollen werden in der Regel die Inhalte und Methoden einer zuvor abgeschlossenen Unterrichtsreihe überprüft, wobei eine Leistung dann als ausreichend gilt, wenn sie die Erwartungen annähernd zur Hälfte erfüllt. Während keine Zwischennoten (2-3) oder gebrochenen Noten (2,5) vergeben werden dürfen, ist es möglich, Auf- und Abwärtstendenzen durch ein in Klammern gesetztes Plus oder Minus kenntlich zu machen. Sofern ein Drittel der Arbeiten mit den Noten mangelhaft oder ungenügend bewertet wurde, besteht die Möglichkeit, sie zu wiederholen, wenn die Fachlehrerin oder der Fachlehrer sich nicht in Rücksprache mit der Schulleitung die Wertung der Arbeit genehmigen lässt. Sollte jedoch mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler keine ausreichende Leistung erbracht haben, ist die Arbeit in jedem Fall zu wiederholen.

Rechenschwierigkeiten
Kinder mit anhaltenden Schwierigkeiten beim Rechnen haben Probleme ein Grundverständnis für die Logik der Zahlen zu entwickeln und mathematische Operationen folgerichtig durchzuführen.
Die Schwierigkeiten können bei jedem Kind auftreten und in ihrer Ausprägung sehr unterschiedlich sein.
Sie entstehen immer dann, wenn die gestellten Anforderungen nicht dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Sie werden sowohl von biologischen, psychischen sowie sozialen Komponenten des Lernenden als auch von den schulischen Lernverhältnissen bestimmt.

Schulpflicht
Im Schulgesetz wird geregelt, wann Kinder schulpflichtig werden.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die nach dem 30.Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungstandes des des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme. Für diese Kinder beginnt mit der Aufnahme in die Schule die Schulpflicht.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der kognitiven und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden.

Kinder, die schulpflichtig werden, erhalten über den Kindergarten St. Nikolaus in Dehrn Informationen über den genauen Anmeldetermin in der Schule, der in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Herbstferien geplant wird. Bitte bringen Sie zu dem Vorstellungsgespräch das ausgefüllte Anmeldeformular, ein Passbild und die Geburtsurkunde mit. Wir werden Sie auch über eventuellen Förderbedarf informieren.

Falls Sie als Eltern von einem "Kannkind" die Einschulung wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung und teilen Sie Ihren Wunsch schriftlich mit. Dann erhalten Sie einen Vorstellungstermin in der Schule. Wir beraten Sie gerne.

Schulprogramm
Jede Schule in Hessen hat ein Schulprogramm, in dem sie ihre pädagogische Verantwortung für die eigene Entwicklung und die Qualität ihrer Arbeit mit den Kindern wahrnimmt. Sie setzt sich mit dem Schulprogramm besondere Schwerpunkte und kann sich ihr eigenes pädagogisches Profil geben. Eltern können sich mit dem Schulprogramm ausführlich über die Arbeit der Schule informieren. Im Rahmen der Schulkonferenzarbeit wirken die Eltern an dem Programm und dessen Fortschreibung mit.

Das Schulprogramm der Grundschule Dehrn finden Sie hier

Stundenplan
Der Stundenplan gibt Eltern und Kindern an, wann der Unterricht am Vormittag beginnt und endet sowie welche Fächer an den einzelnen Schultagen erteilt werden. Es müssen dann nicht immer alle Bücher mitgeschleppt werden und der Schulranzen wird leichter. Trotz der vorgeschriebenen Fächer gestalten die Lehrerin oder der Lehrer den Schulvormittag flexibel und passen den Lernrhythmen den Aufmerksamkeitsspannen der Kinder an.
   
Stundentafel
Die Stundentafeln regeln für alle Schulformen, wie viele Stunden pro Woche und Fach oder Lernbereich zu unterrichten sind. Sie legt die Zahl der Unterrichtstage pro Woche, die Stundendauer sowie die Dauer und Verteilung der Pausenzeiten fest. Die Stundentafeln sind verbindlich.

Wochenstundentafel für die Grundschule:

Unterrichtsfächer / Lernbereiche Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summen  
  1 3 4                                       
Religion 2 2 2 8
Deutsch 6 6 6 6 24
Sachunterricht 2 2 4 4 12
Mathematik 5 5 5 5 20
Kunst, Werken / Textiles Gestalten / Musik 3 3 4 4 14
Sport 3 3 3 3 12
Einführung in eine Fremdsprache - - 2 2 4
Schülerstunden 21 21 26 26 94
Zusätzliche Stunden nach § 7 Abs. 3 2 2 2 2 8

 
Unfallversicherung
Seit dem 1. April 1971 sind Kinder in Kindergärten, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten bundesgesetzlich unfallversichert. Diese Unfallversicherung ist kostenlos. Sie deckt für Schülerinnen und Schüler den Unterricht selbst, die Pausen, andere schulische Veranstaltungen wie beispielsweise Ausflüge oder Klassenfahrten sowie den Weg zu und von der Schule beziehungsweise zu und von der Schulveranstaltung ab. Nichtschulische Veranstaltungen wie die außerschulische Hausaufgabenbetreuung oder privater Nachhilfeunterricht fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenfalls nicht bundesgesetzlich unfallversichert sind Schülerinnen und Schüler, die während Freistunden das Schulgelände verlassen.
Träger der Schülerunfallversicherung ist die Unfallkasse Hessen (UKH). Sie muss umgehend durch die Schulleiterin oder den Schulleiter informiert werden, wenn sich ein Unfall ereignet.

Kontakt:
Unfallkasse Hessen, Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/29972-440, Fax: 069/29972-588, E-Mail: info@ukh.de, Internet: www.ukh.de

Vorlaufkurs
Bei den Vorlaufkursen für angehende ABC-Schützen handelt es sich um eine Fördermaßnahme, die besonders Kindern mit Migrationshintergrund zugute kommt und die Hessen im Jahr 2002 als erstes Bundesland eingeführt hat. Die Schulanmeldung für die Grundschule wurde um nun Monate vorgezogen und auch die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass das Kind dem Unterricht der ersten Klasse wahrscheinlich nicht folgen kann, wird den Eltern dringend empfohlen, das Kind einen freiwilligen kostenlosen Vorlaufkurs besuchen zu lassen. Hier kann es die nötigen Kenntnisse erwerben, um im Unterricht von Anfang an mitreden zu können. Auch deutsche Kinder, die entsprechenden Förderbedarf haben, können diese Kurse besuchen.
Die hohe Akzeptanz und Erfolgsquote von jeweils über 95 Prozent zeigen, wie wichtig sprachliche Förderung bereits im vorschulischen Alter ist: Nur wer mitreden kann, ist integriert. Seit Beginn der Vorlaufkurse haben rund 30.000 Kinder aus 90 Nationen an der Sprachförderung teilgenommen.

Wenn ein Kind entgegen der Empfehlung nicht an einem Vorlaufkurs teilnimmt und es auch nicht auf andere Weise schafft, die deutsche Sprache sicher genug zu beherrschen, wird es für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. In dieser Zeit ist dann der Besuch eines Sprachkurses verpflichtend.

Info:
Die Bestimmungen zu den Vorlaufkursen sind in § 6 der „Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 9. April 2003 zu finden.

Auch an der Grundschule Dehrn findet ein Vorlaufkurs statt. Bei der Einschulungsuntersuchung wird eine Sprachstandsanalyse durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird den Eltern der Besuch des Vorlaufkurses für ihr Kind angeraten.

Zentrale Lernstandserhebung
Die Zentrale Lernstandserhebung wird hessenweit an allen öffentlichen Grundschulen in der zweiten Hälfte des dritten Schuljahres in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Sie ist kein Instrument zur Auslese, sondern erleichtert es der Lehrkraft, die Leistungen sowohl der Klasse insgesamt als auch einzelner Schülerinnen und Schüler besser zu bestimmen und Erkenntnisse über spezifischen Förderbedarf zu gewinnen. Ein gezieltes Üben für die Lernstandserhebung ist daher nicht erforderlich.

Darüber hinaus gibt die Zentrale Lernstandserhebung auch die Möglichkeit, besondere Stärken und Schwächen innerhalb des Unterrichts zu analysieren. Lehrerinnen und Lehrer können mithilfe der Zentralen Lernstandserhebung erkennen, in welchen Bereichen ihres Unterrichts sie erfolgreich gearbeitet haben und an welcher Stelle sie noch Schwerpunkte während der verbleibenden Grundschulzeit ihrer Schülerinnen und Schüler setzen müssen.

Die Aufgaben der Zentralen Lernstandserhebung entsprechen den auf der Ebene der Kultusministerkonferenz der Länder festgelegten Bildungsstandards und den dazugehörigen Aufgabenbeispielen für Deutsch und Mathematik.

Die Zentrale Lernstandserhebung ist ein Diagnoseinstrument und wird nicht benotet.

Zeugnis
Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse erhalten nur zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Das Zeugnis der Jahrgangsstufe 1 enthält schriftliche Aussagen zum Leistungsstand in den Fächern und Lernbereichen sowie zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Lernverhalten, zu besonderen Fähigkeiten und Schwächen, zum sozialen Verhalten, zum Bildungswillen und zur Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers in Form einer allgemeinen Beurteilung.

Das Zeugnis der Jahrgangsstufe 2 enthält Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten und zu den einzelnen Fächern.

Die Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Schuljahrgangs erhalten Notenzeugnisse zum Halbjahr und zum Schuljahresende